Die Absicht war es, die Samen zu ernten und zu trocknen und anschliessend zu verölen oder zu schälen. Weder C.________ noch A.________ haben indes beabsichtigt Betäubungsmittel herzustellen, dies haben beide glaubhaft ausgesagt. Zudem ist ein THC-Gehalt von 1.8 % objektiv zu gering, um den Hanf tatsächlich als Betäubungsmittel zu gebrauchen. Beide sind davon ausgegangen, dass es sich beim angebauten Hanf nicht um ein Betäubungsmittel handelt.