5 Unverändert in Rechtskraft erwachsen sind der den Beschuldigten betreffende Freispruch der Widerhandlung gegen das BetmG inkl. Kostenfolgen (Ziff. B des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 217) sowie die Verfügungen nach Ziff. C.1 und Ziff. C.3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (pag. 218). II. Zur Einziehung der Hanfsamen