3. Die Verfahrenskosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens seien anteilsmässig C.________ und A.________ aufzuerlegen. Demgegenüber seien die Verfahrenskosten des Neubeurteilungsverfahrens dem Kanton Bern aufzuerlegen. 4 Demgegenüber beantragte Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten Folgendes (pag. 556): 1. Die Berufung sei abzuweisen, und das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. April 2016 (PEN 16 77/79) sei zu bestätigen.