sowie die Edition der Strafakten im Strafverfahren gegen F.________ (pag. 424). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte ihrerseits am 26. Juli 2018 die Auswertung der Rückstellproben (pag. 430). Die Verfahrensleitung erkannte mit Verfügung vom 24. September 2018 den von Rechtsanwalt B.________ eingereichten Berichtsrapport vom 13. September 2018 im Strafverfahren gegen den Beschuldigten und F.________ (pag. 442 f.) zu den Akten (pag. 446 f.). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den Beweisanträgen (pag. 435; pag.