416) sowie die Generalstaatsanwaltschaft am 21. Juni 2018 (pag. 418) einverstanden erklärten, wurde mit Verfügung vom 26. Juni 2018 die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 419 f.). Rechtsanwalt B.________ beantragte am 16. Juli 2018 mit Verweis auf die in der Berufungsantwort/Anschlussberufung vom 24. Januar 2017 gestellten Beweisanträge die Auswertung der Rückstellproben, die Befragung von Prof. Dr. E.________, die Einholung eines biologischen Gutachtens, die Befragung des Beschuldigten und von F.________ sowie die Edition der Strafakten im Strafverfahren gegen F.______