2. Das Verfahren um Neubeurteilung (inkl. Beweisanträge und -ergänzungen) Mit Verfügung vom 6. Juni 2018 nahm die Verfahrensleitung vom Eingang des Bundesgerichtsurteils Kenntnis. Sie stellte die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens im Sinne von Art. 406 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) in Aussicht (pag. 412 f.). Nachdem sich der Beschuldigte, nach wie vor amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 18. Juni 2018 (pag. 416) sowie die Generalstaatsanwaltschaft am 21. Juni 2018 (pag.