2 Im Urteil 6B_1189/2017 vom 23. Mai 2018 hiess das Bundesgericht die Beschwerde des Beschuldigten gut. Es hob das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 11. September 2017 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Kammer zurück (pag. 402 ff.).