Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3‘251.25. A.________ hat dem Kanton Bern 9/10 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung, 9/10 ausmachend CHF 2‘926.10, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ 9/10 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, 9/10 ausmachend CHF 726.95, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO; vgl. aber Ziff. IV hiernach). IV. Weiter wird verfügt: