49 Anlässlich der Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten wurden CHF 17‘420.00 und EUR 4‘000.00 sichergestellt. Diese Vermögenswerte wurden mit Verfügung vom 14. November 2005 beschlagnahmt (pag. 292). Während der Beschuldigte zunächst angab, das Geld von einem gewissen X.________ aus Lyss als Anzahlung für einen Autokauf erhalten zu haben, stellte er sich später auf den Standpunkt, es von seiner Schwester für den nämlichen Zweck erhalten zu haben.