48 oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung, 9/10 ausmachend CHF 2‘926.10, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ 9/10 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, 9/10 ausmachend CHF 726.95, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. VII. Verfügungen