Dazu hat der Beschuldigte auch sämtliche Kosten für seine abgewiesenen Gesuche zu tragen. Der Beschuldigte wird somit insgesamt zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5‘300.00, sich zusammensetzend aus 9/10 der Pauschalgebühr von CHF 5‘000.00 und den aufgelaufenen Gebühren von CHF 800.00, verurteilt. Die restlichen Kosten von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern.