sie können vor diesem Hintergrund nicht mehr als aktuell bezeichnet werden. Bereits zum Zeitpunkt der Erstellung gingen die Gutachter von einer Chronifizierung der beim Beschuldigten diagnostizierten Persönlichkeitsstörung aus, was – nebst der uneinsichtigen und abweisenden Haltung des Beschuldigten – als erschwerender Faktor für eine erfolgreiche Behandlung gewertet wurde. Seither lebte der Beschuldigte mehrere Jahre in unbehandeltem Zustand fort. Was seine Kooperation mit den Behörden anbelangt, scheint sich seine Einstellung nicht geändert zu haben.