Im Einzelnen ist es (theoretisch) lediglich die Einsatzstrafe (für die falsche Anschuldigung), die bisher in nicht asperierter Form Eingang in die Gesamtstrafe fand. Den Erwägungen des Obergerichts zum Urteil vom 10. August 2007 lässt sich aber lediglich entnehmen, dass die Gesamtstrafe unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips ausgefällt wurde; nicht jedoch mit wie vielen Strafeinheiten die einzelnen Delikte gewichtet wurden. Unter Berücksichtigung der Vielzahl an begangen Delikten erscheint es der Kammer angemessen die Gesamtstrafe mit rund 80% bzw. im Umfang von 21 Monaten zu asperieren.