Vorliegend ist die für das schwerste Delikt (die qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz) ausgefällte Einsatzstrafe unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips um die für das Urteil des Obergerichts des Kantons Berns vom 10. August 2007 ausgefällte Strafe angemessen zu erhöhen. Dort wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Urkundenfälschung bzw. Anstiftung dazu, Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte (mehrfach), Siegelbruch, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, falscher Anschuldigung, Widerhandlungen