Dort wurde der Beschuldigte wegen falscher Anschuldigung, versuchter Anstiftung zu falschem Zeugnis, Sachbeschädigung sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, wobei der Tatzeitraum bei letzteren zwischen September 2009 und September 2011 liegt. Wie bereits von der Vorinstanz zutreffend ausgeführt, gehen alle Gutachten davon aus, dass dem Beschuldigten das Unrecht seiner Tat bewusst war und er auch in der Lage gewesen wäre, gemäss dieser Einsicht zu handeln (Gutachten AQ.________/Prof. AR.________, S. 69; Gutachten Dr. AS.________ , S. 39 f.; Gutachten Dr. AT.