Die Täterkomponenten wirken sich damit um insgesamt 6 Monate erhöhend aus, was zu einer Strafe von 30 Monaten Freiheitsstrafe führt. 14.4 Schuldfähigkeit als Verschuldensminderungsgrund Der Beschuldigte wurde mehrfach forensisch-psychiatrisch begutachtet. Während sich das Gutachten von Frau Oberärztin AQ.________ und Prof.