Der Beschuldigte zeigte weder Einsicht noch Reue. Er wies die Schuld bis zum Schluss weg von sich und hin zu anderen Beteiligten. Dies wirkt sich zwar nicht erhöhend aus, ist aber auch nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen. Auch sind keine Umstände ersichtlich, die auf eine erhöhte Strafempfindlichkeit schliessen liessen. Die erwähnten Täterkomponenten sind neutral zu gewichten. 14.3.4 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sich damit um insgesamt 6 Monate erhöhend aus, was zu einer Strafe von 30 Monaten Freiheitsstrafe führt.