14.3.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Erhöhend wirkt sich dagegen die erneute Delinquenz während der laufenden Untersuchung bzw. während des laufenden Verfahrens aus. Wie sich aus den mittlerweile in Rechtskraft erwachsenen Urteilen der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. Februar 2014 und des Obergerichts des Kantons Bern vom 28. August 2018 ergibt, zieht sich das deliktische Verhalten nicht nur über einen ausgedehnten Zeitraum, sondern betrifft teilweise auch den einschlägigen Bereich.