Beweggründe / Vermeidbarkeit Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz. Sein Endziel war es, mit den Betäubungsmitteln Geld zu verdienen. Da ihm theoretisch zahlreiche legale Verdienstmöglichkeiten zur Auswahl gestanden hätten, wäre die Tat für ihn ohne Weiteres vermeidbar gewesen. All dies wirkt sich neutral aus.