14. Konkrete Strafzumessung: Einsatzstrafe für das abstrakt schwerste Delikt 14.1 Allgemeines Ausgehend von der Mindeststrafe von einem Jahr handelt es sich bei der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz um das abstrakt schwerste Delikt, welches als Ausgangspunkt für die Strafzumessung zu nehmen ist. 14.2 Tatkomponenten 14.2.1 Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Geschütztes Rechtsgut bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist die öffentliche Gesundheit, wobei die Gesellschaft als Ganzes Träger des Rechtsguts ist.