10. Vorbemerkung zum anwendbaren Recht Am 1. Juli 2011 ist das teilrevidierte Betäubungsmittelgesetz in Kraft getreten (AS 2011 2559). Die vorliegend zu beurteilenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden im Herbst 2005 und damit vorher begangen. Die erstinstanzliche Beurteilung fand am 30. Juli 2015 und damit nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen statt. Nach Art. 26 BetmG finden die allgemeinen Bestimmungen des StGB Anwendung, soweit das BetmG keine eigenen Bestimmungen aufstellt.