Zusammengefasst stützt sich die Kammer auf folgenden rechtserheblichen Sachverhalt: G.________ pachtete von verschiedenen Bauern insgesamt mindestens drei Felder zum Hanfanbau. Teilweise unter Mithilfe von J.________ und I.________ liess er darauf Hanfstecklinge THC-reicher Sorten pflanzen, pflegen und bewachen. Der geerntete Hanf wurde vom Beschuldigten in grossen Abfallsäcken in das Chalet AD.________ und später AL.