Für den illegalen Verwendungszweck spricht im Weiteren der ungewöhnliche Umgang mit dem Hanf: So fand die Verarbeitung durch illegal eingesetzte ausländische Arbeitskräfte in einem abgelegenen Chalet im Jura statt, dessen Zufahrtsstrasse mit einer Kamera überwacht wurde (pag. 47). Dies machte ausgedehnte Transporte notwendig, welche vom Beschuldigten in grossen Abfallsäcken durchgeführt wurden. Als die Polizei Hinweise zum Ort der Verarbeitung bekam, fand ein überstürzter Umzug in ein anderes Chalet statt. Für ein derart aufwändiges und verstecktes Vorgehen hätte bei einer legalen Herstellung von Hanföl kein Anlass