Er war es zudem, der über H.________ die Räumlichkeiten für die Verarbeitung des Hanfs organisierte und von diesem in AB._____ (Ortschaft) einen Stall für die Trocknung von Hanf einrichten liess. Eine derart aktive Beteiligung des Beschuldigten wäre nicht zu erwarten gewesen, wenn es ihm nur um den Bezug von Hanföl gegangen wäre (für welches er gemäss den sichergestellten Schreiben noch CHF 3‘000.00 pro Liter bezahlen sollte). Es wäre für ihn diesfalls wesentlich billiger und nur unwesentlich aufwändiger gewesen, selber als Produzent aufzutreten. Für den illegalen Verwendungszweck spricht im Weiteren der ungewöhnliche Umgang mit dem Hanf: