So wurde teilweise bereits im Anbau- und Abnahmevertrag vereinbart, die Parteien würden sich gegenseitig garantieren, die nötigen Vorkehren zu treffen, um eine missbräuchliche Verwendung des Hanfs auszuschliessen. Neben dem Umgang mit den Behörden wurde insbesondere der Diebstahlschutz thematisiert und es wurde «dringendst empfohlen», rund um die Hanfpflanzen ein Maisfeld anzulegen und sie so vor Dieben zu schützen (Hanfanbau – und Abnahmevertrag vom 1. Mai 2005, pag. 317 f.). G.________ gab zudem an, er habe die Hanffelder bewachen lassen (pag. 92 Z. 12 ff.), was von I.________ und J.________ bestätigt wurde (J.________ pag.