Auf einer kleinen Nebenstrasse beim Eingang von K._____ (Ortschaft) nahmen die Beamten erneut einen weissen VW ________ wahr, wie er vorher gesichtet worden war. Im Laufe des Abends kontrollierte eine mobile Einheit der Kantonspolizei den Beschuldigten in einem solchen weissen Lieferwagen in AE._____ (Ortschaft), wobei der leere Laderaum stark nach Hanf roch (pag. 33). Im Ergebnis verbleiben für die Kammer keine Zweifel daran, dass es der Beschuldigte war, der den Hanf jeweils (in einem weissen VW ________) nach K._____ (Ortschaft) transportierte und die abgetrennten Blüten später wieder abholte.