Im Ergebnis fällt damit lediglich der Vorwurf weg, aktiv auf H.________ eingewirkt zu haben, damit dieser explizit für den Zweck der Hanfverarbeitung ein Chalet miete. Das Einwirken auf H.________ zur Benützung bereits gemieteter Chalets geht in diesem Vorwurf auf. Dem Beschuldigten war damit bewusst, was ihm zum Vorwurf gemacht wurde und es war ihm möglich, die nötigen Schritte für seine Verteidigung einzuleiten. Eine Verletzung des Anklagegrundsatzes ist nicht ersichtlich. 9.3 Transportierte der Beschuldigte mit einem Fahrzeug der Marke VW geernteten Hanf von einem unbekannten Ort, evtl. von AB._____ (Ortschaft) oder AC.