Dass das Telefonat tatsächlich so stattgefunden hat, wie es von H.________ beschrieben wird, indiziert die Chronologie der eingegangenen Anrufe auf dem Mobiltelefon von H.________ (pag. 148). Darauf ist um 09:32 Uhr des besagten Tages ein Anruf verzeichnet, der auf das Domizil von G.________, dem angeblichen Partner des Beschuldigten, zurückverfolgt werden konnte. Wie vom Beschuldigten angekündigt, erreichte das Untersuchungsrichteramt einige Zeit später tatsächlich ein Schreiben von I.________ (pag. 603), der (entgegen seinen früheren Angaben) nicht nur H.______