__ am 9. November 2009 an den Untersuchungsrichter und berichtete diesem, er sei am 6. November 2009 – mithin am Tag nach seiner untersuchungsrichterlichen und für den Beschuldigten belastend ausgefallenen Befragung – vom Beschuldigten angerufen und bedroht worden. Dieser habe ihm gesagt, er werde ihn «figgen» und er werde Leute finden, die betätigen würden, dass er (H.________) derjenige gewesen sei, der den Hanfhandel aufgezogen habe (pag. 331). Dass das Telefonat tatsächlich so stattgefunden hat, wie es von H.________ beschrieben wird, indiziert die Chronologie der eingegangenen Anrufe auf dem Mobiltelefon von H._____