26 (vgl. dazu ergänzend S. 29 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1433) nicht abzustellen sein wird. So ist beispielsweise anhand der Auskunft der bulgarischen Botschaft erstellt, dass der Beschuldigte im Jahr 2005 gleich mehrfach nach Bulgarien reiste (pag. 333). Weiter beschrieben alle anderen Hauptbeteiligten eine grössere oder kleinere Beteiligung des Beschuldigten am Hanfanbau. Sowohl I.________ als auch H.________ trafen den Beschuldigten sodann in den Chalets in K._____ (Ortschaft)