Seit H.________ im Jahre 2003 für ihn (den Beschuldigten) ein Hanffeld überwacht habe, seien sie verfeindet. H.________ hasse ihn und er hasse H.________. Eine künftige Zusammenarbeit sei von da an ausgeschlossen gewesen. Darauf angesprochen, dass er von verschiedenen Personen in diese Sache involviert werde gab er an, die Personen, welche gegen ihn aussagen würden, seien von H.________ unter Druck gesetzt worden (pag. 80 Z. 84-87). Entgegen den Aussagen von G.________ habe er keine Bulgaren unter Druck gesetzt; er kenne keine Bulgaren und diese würden kein deutsch und er kein bulgarisch sprechen (pag. 80 Z. 89 f.).