92 Z. 44-48). Aus den Aussagen von G.________ und den bei ihm und dem Beschuldigten sichergestellten Pachtverträgen ergibt sich zunächst, dass G.________ insgesamt mindestens drei Felder gepachtet hatte, welche für den Anbau von Hanf verwendet wurden. Wie vor ihm H.________ und I.________ gibt auch G.________ an, der Beschuldigte sei in die Hanfproduktion involviert gewesen. Auch die Aufgabenverteilung beschrieb er ähnlich wie die vorgenannten Zeugen und damit weitgehend in Übereinstimmung mit den polizeilichen Feststellungen. So habe H.________ den Lagerraum zur Verfügung gestellt;