Bereits am Nachmittag desselben Tages äusserte er, es sei der Beschuldigte gewesen, der mit den drei Bauern die Verträge über die Felder abgeschlossen habe. Er selber habe nur einen dieser Bauern – auch dies im Beisein des Beschuldigten – getroffen (pag. 101 Z. 88-90). Der Beschuldigte habe zusammen mit J.________ für die Bepflanzung der Felder gesorgt, wobei teilweise auch noch die Bauern mitgeholfen hätten (pag. 101 Z. 98-100). Er selber (G.________) habe nichts investieren müssen, der Beschuldigte habe ihm einfach gesagt, er müsse seinen Namen für den Vertrag zur Verfügung stellen. Alles sei vom Beschuldigten organisiert worden (pag. 102 Z. 109-114).