90 Z. 48 f.). Zur Beziehung zum Beschuldigten gab er zunächst zu Protokoll, er habe diesen über ein Inserat in der Zeitschrift «Tierwelt» kennengelernt, in welchem er inseriert habe (pag. 88 Z. 4). Später korrigierte er sich dahingehend, den Beschuldigten bereits seit dem Jahr 1999 zu kennen und ihm im Jahr 2005 wieder über den Weg gelaufen zu sein (pag. 101 Z. 84-86). Der Beschuldigte habe ihm gesagt, der Anbau von Hanf sei in der Schweiz legal und der Verkauf von Hanföl bringe viel ein (pag. 101 Z. 86-88). Bezüglich der Arbeitsteilung führte G.________ in seiner Befragung am Morgen des 9. Novembers 2005 aus, er habe zwischen CHF 20‘000.00 und CHF 25‘000.00 investiert.