Wie vor ihm H.________ betonte auch I.________, dass G.________, der für den Anbau des Hanfs zuständig gewesen sei und der Beschuldigte, welcher diesem das vom Hanf gewonnene Öl abgekauft habe, legale Zwecke verfolgt hätten. Dafür nahm er auf Pacht- und Destillationsverträge Bezug, die G.________ abgeschlossen haben solle. Solche Verträge wurden anlässlich der beim Beschuldigten durchgeführten Hausdurchsuchung denn auch tatsächlich sichergestellt. Erstaunlich, widersprüchlich und damit letztlich nicht glaubhaft ist dagegen die Kehrtwende, die I.______