AD.________ und AL.________ nicht im Hinblick auf eine spätere Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten abgeschlossen wurden. Beachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass die von G.________ gepachteten Hanffelder im Oktober geerntet werden mussten und in der von ihm mit der AG.________ GmbH abgeschlossenen Vereinbarung als Verarbeitungszeitpunkt «bis Mitte Oktober» angegeben wird (pag. 288). Es war somit erst im Oktober, als mit der Ernte ein Bedürfnis für Lokalitäten zur Verarbeitung des Hanfs entstand. Passend dazu gab H.________ an, er habe für den Beschuldigten in diesem Zeitraum weitere passende Räumlichkeiten gesucht; so habe er in AB._____ (Ortschaft) einen Stall ge-