Schliesslich erkannte H.________ auf den Polizeifotos nicht nur den Beschuldigten, sondern auch J.________, die bulgarischen Arbeiter und I.________ als den Mann, der für die Bulgaren, d.h. die «Equipe» in K._____ (Ortschaft), verantwortlich gewesen sei und Essen und Geld verteilt habe (pag. 129 Z. 13-40). Aus H.________ `s Aussagen ergibt sich, dass es der Beschuldigte war, der ihn um die Benutzung der beiden Chalets angefragte, der den Hanf zur Verarbeitung in seinem VW ________ vorbeibrachte und der die verarbeiteten Blüten am Ende wieder abholte. Allerdings ergibt sich aus ihnen nicht, dass H.________ die beiden Chalets auf Geheiss des Beschuldigten hin mietete: