_ verlassen wurde. Bereits anlässlich seiner ersten Einvernahme gab er diesbezüglich an, es sei der Beschuldigte gewesen, der ihm mittgeteilt habe, im Chalet AD.________ gebe es Probleme mit der Polizei und der ihn angefragt habe, ob er im Chalet AL.________ weiterputzen dürfe. Passend dazu wurde der Beschuldigte im massgebenden Zeitraum auf der Strasse zwischen AE._____ (Ortschaft) und K._____ (Ortschaft) von der Polizei kontrolliert und wollte nicht sagen, woher er mit seinem weissen, stark nach Hanf riechenden und sich grundsätzlich für den Transport grösserer Mengen Hanf eignenden VW ________ gekommen war. Schliesslich erkannte H.____