21 In den späteren Befragungen bestätigte H.________ seine bisherigen Aussagen (pag. 890 Z. 9; pag. 1225 Z. 13 f.), konnte sich jedoch teilweise an Details nicht mehr erinnern. H.________ schilderte die Geschehnisse in sich stimmig und im Kerngeschehen widerspruchsfrei. Die erste Befragung erfolgte sodann direkt nach seiner Anhaltung und bevor er in Untersuchungshaft versetzt wurde. Ihm blieb damit keine Gelegenheit, sein Aussageverhalten mit anderen Beteiligten abzusprechen.