_ umgezogen (pag. 114 Z. 7-14). Der Beschuldigte habe den Hanf jeweils mit einem weissen Kleinbus VW ________ in Abfallsäcken gebracht. Nach dem Rüsten sei er den Hanf dann auch wieder abholen gekommen. Er (H.________) könne nicht sagen, wie oft er (der Beschuldigte) gekommen sei, es sei aber wöchentlich vermutlich mehrmals gewesen (pag. 114 Z. 23-28). Die sichergestellte Indooranlage gehöre dem Beschuldigten. Er habe diese Anfang Oktober 2005 nach K._____ (Ortschaft) gebracht und sie später einrichten wollen. (pag. 115 Z. 2-3). Weiter gab H.________ an, es sei doch «sonnenklar», dass der Beschuldigte den gerüsteten Hanf später verkauft habe (pag. 116 Z. 40-42).