20 gefragt, ob er bei ihm im Keller des Chalets AD.________ Hanf «putzen» könne. Er habe zugesagt. Der Beschuldigte habe jeweils ungerüsteten Hanf ins Chalet gebracht, den er (der Beschuldigte) durch Ausländer dort habe rüsten lassen (pag. 113 Z. 10-14). Dann habe ihm der Beschuldigte gesagt, es gebe Probleme mit der Polizei im Chalet AD.________, ob er für zehn Tage ins Chalet AL.________ kommen und weiterrüsten könne. Obwohl seine Söhne dagegen gewesen seien, habe er zugesagt. Vorgestern oder Gestern (also am 2. oder am 1. November 2005) seien sie dann ins Chalet AL.________ umgezogen (pag.