Nachdem sich am Abend des 4. November 2005 die Bewohner eines Hauses in Stettlen BE bei der Polizei über starken Hanfgeruch beklagt hatten, führte die Polizei am Domizil von R.________ eine Hausdurchsuchung durch. Dabei stellte sie ca. 64 kg getrocknete Hanfpflanzen, Gemisch, Blüten, ganze Pflanzen und weitere Pflanzenbestandteile sicher (vgl. Anzeigerapport pag. 403 ff.). Am 8. November 2005 meldete sich G.________ auf dem Polizeiposten in Boll BE und erklärte, er sei der Eigentümer des in Stettlen sichergestellten Hanfs.