54 Z. 19 f.). Zum sichergestellten Geld führte der Beschuldigte aus, dieses stamme von X.________ aus Lyss (pag. 54 Z. 44 ff.). X.________ habe ihm das Geld genau in der vorgefundenen Form vor zwei Tagen übergeben und ihn beauftragt, ein Cabriolet, einen Audi oder einen BMW zu kaufen. Auf Nachfrage bekräftigte er dies erneut (pag. 55 Z. 2-16). Offenbar wurde der Beschuldigte nach der zweiten Einvernahme am 3. November 2005, 00:15 Uhr, entlassen (Anhaltung am 2. November 2005 17.15 Uhr, Ende der Befragung 00:15 Uhr, vgl. pag. 55). Über die Feststellungen informiert, ordnete der damalige Untersuchungsrichter 3 für das Chalet AD.