Die Kontrolle in der Basis in Biel ergab, dass es sich beim Angehaltenden tatsächlich um den Beschuldigten handelte. Weil ein Urintest positiv auf Kokain reagierte, wurde eine Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten an der AF.____- strasse angeordnet (Hausdurchsuchungsprotokoll, pag. 287). Dabei fanden sich in der untersten Schublade der Wohnwand im Wohnzimmer zwei Couverts mit Bargeld im Betrag von CHF 17‘400.00 und EUR 3‘200.00. Gemäss späterer Quittung (pag. 292) waren es CHF 17‘420.00 und EUR 4‘000.00 in Stückelung gemäss pag. 294, die beschlagnahmt wurden (und die heute noch Gegenstand des Herausgabeanspruchs des Beschuldigten bilden). Weiter stellte die Kantonspolizei di-