18 K._____ (Ortschaft) konnten die Beamten erneut einen weissen VW ________, wie er vorher gesichtet worden war, ausmachen. Im Laufe des Abends kontrollierte eine mobile Einheit der Kantonspolizei den weissen Lieferwagen in AE._____ (Ortschaft). Der Fahrer behauptete, A.________ zu sein, führte aber keine Dokumente mit sich, welche dies belegt hätten. Auch zum benutzten Fahrzeug konnte er keine offiziellen Dokumente vorlegen. Im leeren Laderaum roch es stark nach Hanf (pag. 33). Die Kontrolle in der Basis in Biel ergab, dass es sich beim Angehaltenden tatsächlich um den Beschuldigten handelte.