16 Im vorliegenden Verfahren wurde der Spruchkörper zwar ursprünglich noch nicht nach dem nun revidierten Organisationsreglement, aber entsprechend bisherigen Praxis schematisch anhand der vom Sekretariat bewirtschafteten Listen gebildet. Die anschliessende Modifikation erfolgte alsdann unter Berücksichtigung und in Übereinstimmung mit dem neuen Art. 27a des Organisationsreglements des Obergerichts. Die formelle Rüge erweist sich als unbegründet. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung