14 Für die Generalstaatsanwaltschaft stellte Staatsanwältin Z.________ folgende Anträge (pag. 1754 f., Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland (Einzelgericht) vom 30.07.2015 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Verfahrens wegen Widerhandlungen gegen das ANAG ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.