_ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5'501.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 23'870.70 insgesamt bestimmt auf CHF 29'371.70 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 6'971.80) an den Kanton Bern." A.________ sei von der Rückerstattungspflicht des amtlichen Honorars zu befreien. 3) Eventualiter sei unter Aufhebung und Abänderung des Urteils P01 10 273 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin AU.