4. Anträge der Parteien In seiner Berufungserklärung vom 19. Juni 2018 liess der Beschuldigte folgende Anträge stellen (pag. 1510 f.): 1) Es sei festzustellen, dass das Urteil P01 10 273 vom 30. Juli 2015 bzw. die Urteilsbegründung vom 28. Mai 2018 gegen den Anspruch des Berufungsführers auf ein Urteil in angemessener Frist gemäss Art. 6 Abs. 1 EMRK verstösst. Das Strafverfahren gegen den Berufungsführer ist unter Kosten- und Entschädigungsfolge einzustellen.