So melde sich am 13. Juni 2019 Rechtsanwalt AA.________ telefonisch bei der Verfahrensleitung und fragte an, ob die für den 18./19. Juni 2019 angesetzte Hauptverhandlung verschoben werden könne. Er sei vom Beschuldigten angefragt worden, ob er ihn privat vertreten könne. Eine Übernahme des Mandats sei ihm aufgrund des Aktenumfangs aber nur möglich, wenn die Verhandlung abgesetzt werde (vgl. Aktennotiz des Verfahrensleiters vom 13. Juni 2019, pag. 1719). Mit Eingabe vom 17. Juni 2019 zeigte Rechtsanwalt AA.________ seine (private) Mandatierung an und beantragte, Rechtsanwalt B.__